Technische Information
Für Ein- bzw. Zweifunktionsleuchten in LED-Technik
ohne Blinklichtfunktion
Im Zusammenhang mit der geringen Leistungsaufnahme, die
sich deutlich von einer Glühlampenversion unterscheidet,
kann es beim Betrieb an verschiedenen Zugfahrzeugen zu
Problemen kommen, weil von einigen Zugfahrzeugen weitere
Lichtfunktionen detektiert werden.
Dies stellt eine Komfortfunktion des Fahrzeugs dar, die
nicht gesetzlich vorgeschrieben ist und den Fahrer nicht
von seiner Verpflichtung zur visuellen Kontrolle der
Beleuchtungseinrichtung befreit.
Auch kann es hier durch die geringen Leistungen
zu Fehldiagnosen kommen (Instrumententafel im Fahrerhaus
zeigt einen Lampenausfall an, obwohl die Funktion
gegeben ist).
Die Funktionsfähigkeit dieser Lampenausfallkontrollen ist
ausschließlich durch den Fahrzeughersteller feststellbar.
Der Betrieb der LED-Leuchte mit Wechselspannung oder
getakteter Gleichspannung ist nicht zulässig!
Die einzelnen Funktionen einer Leuchte dürfen nur mit einer
fahrzeugseitigen Sicherung von max. 3A betrieben werden.
Im Falle einer fahrzeugseitigen Strombegrenzung in Höhe der
obigen Vorgabe durch das fahrzeugseitige Steuergerät
kann auf eine zusätzliche Sicherung für die Leuchte
verzichtet werden.
AUWÄRTER: 11073790, 825-BRL005
DAF: 1524102
HYMER: 0889348, 2674216
IRIZAR: 8100253
ISUZU: 387002551051
IVECO: AM74862005
LIEBHERR: 1 106 591 9
LOTUS (YOUNGMAN): T4107.210.010
MAN: 11073790, 36.25260-6001, R8.77101.1051
NEOPLAN: 1107.379.0, 36.25260-6001
ROSENBAUER: 063209
SCANIA: 1934222, SP1068237
TAM: 5895228
TATA: 48.160.39.089
VAN HOOL: 10729775, 10841517
VDL: 10841517
VISEON: 44.15560-0000
VOLVO: 20891752, 20939645, 8405017