Technische Information
Für Blinkleuchten in LED-Technik mit passiver Elektronik
Im Zusammenhang mit dieser geringen Leistungsaufnahme, die s
ich deutlich von einer Glühlampenversion unterscheidet,
kommt es beim Betrieb an verschiedenen Zugfahrzeugen zu Prob
lemen bei der Blinkleuchten-Ausfallkontrolle.
Die im Geltungsbereich der ECE R48 gesetzlich geforderte Bli
nkleuchten-Ausfallkontrolle ist im Fahrzeug durch
geeignete Maßnahmen sicherzustellen. Hierfür ist der Kunde v
erantwortlich.
Darüberhinaus werden von einigen Zugfahrzeugen weitere Licht
funktionen detektiert.
Dies stellt eine Komfortfunktion des Fahrzeuges dar, die nic
ht gesetzlich vorgeschrieben ist und den Fahrer
nicht von seiner Verpflichtung zur visuellen Kontrolle der B
eleuchtungseinrichtung befreit.
Auch hier kann es durch die geringen Leitungen zu Fehldiagno
sen kommen
(Instrumtentafel im Fahrerhaus zeigt einen Lampenausfall an,
obwohl die Funktion gegeben ist).
Der Betrieb der Leuchte mit Wechselspannung oder getakteter
Gleichspannung ist nicht zulässig.
Die einzelnen Funktionen der Leuchte dürfen nur mit einer fa
hrzeugseitigen Sicherung von max. 3A betrieben werden.
ALEXANDER DENNIS: 120728C, 76112186.
AUWÄRTER: 825-KSL 029
BMC: 58RS175077
DAF: 1529559
HEULIEZ: 0004281101
LAND ROVER: 11002
LEYLAND DAF: 40112520
MAFI: 000,580,0679
ROSENBAUER: 615936
SCANIA: 1742837, 1866830
SOLARIS: 1503-169-331
SOLBUS: 1739408
TERBERG-BENSCHOP: T25023087
VAN HOOL: 10897442
VDL: 20301073, 30000115, 30061092, 40150388
VOLVO: 40112520