Technische Information
Für Blinkleuchten in LED-Technik mit passiver Elektronik
Im Zusammenhang mit dieser geringen Leistungsaufnahme, die s
ich deutlich von einer Glühlampenversion unterscheidet,
kommt es beim Betrieb an verschiedenen Zugfahrzeugen zu Prob
lemen bei der Blinkleuchten-Ausfallkontrolle.
Die im Geltungsbereich der ECE R48 gesetzlich geforderte Bli
nkleuchten-Ausfallkontrolle ist im Fahrzeug durch
geeignete Maßnahmen sicherzustellen. Hierfür ist der Kunde v
erantwortlich.
Darüberhinaus werden von einigen Zugfahrzeugen weitere Licht
funktionen detektiert.
Dies stellt eine Komfortfunktion des Fahrzeuges dar, die nic
ht gesetzlich vorgeschrieben ist und den Fahrer
nicht von seiner Verpflichtung zur visuellen Kontrolle der B
eleuchtungseinrichtung befreit.
Auch hier kann es durch die geringen Leitungen zu Fehldiagno
sen kommen
(Instrumtentafel im Fahrerhaus zeigt einen Lampenausfall an,
obwohl die Funktion gegeben ist).
Der Betrieb der Leuchte mit Wechselspannung oder getakteter
Gleichspannung ist nicht zulässig.
Die einzelnen Funktionen der Leuchte dürfen nur mit einer fa
hrzeugseitigen Sicherung von max. 3A betrieben werden.
ALEXANDER DENNIS: 76112196
BROSHUIS: 35185254
DAF: 0874859, 1524451
FELDBINDER: 2125633
KEMPF: 34108
LAMBERET: 25721
LAND ROVER: 11561
LIEBHERR: 1 116 344 7
NOOTEBOOM: 3323179
PACTON: 181543
PAUS: 544387
RENDERS: 30000307
SCANIA: 1934226
VAN HOOL: 10930422
VDL: 10930422