Technische Information
Für Ein- bzw. Zweifunktionsleuchten in LED-Technik
ohne Blinklichtfunktion
Im Zusammenhang mit der geringen Leistungsaufnahme, die
sich deutlich von einer Glühlampenversion unterscheidet,
kann es beim Betrieb an verschiedenen Zugfahrzeugen zu
Problemen kommen, weil von einigen Zugfahrzeugen weitere
Lichtfunktionen detektiert werden.
Dies stellt eine Komfortfunktion des Fahrzeugs dar, die
nicht gesetzlich vorgeschrieben ist und den Fahrer nicht
von seiner Verpflichtung zur visuellen Kontrolle der
Beleuchtungseinrichtung befreit.
Auch kann es hier durch die geringen Leistungen
zu Fehldiagnosen kommen (Instrumententafel im Fahrerhaus
zeigt einen Lampenausfall an, obwohl die Funktion
gegeben ist).
Die Funktionsfähigkeit dieser Lampenausfallkontrollen ist
ausschließlich durch den Fahrzeughersteller feststellbar.
Der Betrieb der LED-Leuchte mit Wechselspannung oder
getakteter Gleichspannung ist nicht zulässig!
Die einzelnen Funktionen einer Leuchte dürfen nur mit einer
fahrzeugseitigen Sicherung von max. 3A betrieben werden.
Im Falle einer fahrzeugseitigen Strombegrenzung in Höhe der
obigen Vorgabe durch das fahrzeugseitige Steuergerät
kann auf eine zusätzliche Sicherung für die Leuchte
verzichtet werden.
AEBI: 1027894-1
AUWÄRTER: 825-BRL011
CARNEHL: 34336
DAF: 905915
DOLL: 7277648
EVOBUS: 628 820 05 56, A 628 820 05 56
HYMER: 1332595, 8005352-00
IRIZAR: 8100134
IVECO: 503173256
KEMPF: 102392
KRONE: 515032148, 515032148-00
LANGENDORF: 1245081
NOGE: PG00555003
REISCH: 30890
ROSENBAUER: 528382
SCANIA: 2246600
TAM: 5907218
TATA: 48.600.39.010
VAN HOOL: 11375225
WIELTON: M07030703
YUTONG: 4134-00042