Technische Information
Für Ein- bzw. Zweifunktionsleuchten in LED-Technik
ohne Blinklichtfunktion
Im Zusammenhang mit der geringen Leistungsaufnahme, die
sich deutlich von einer Glühlampenversion unterscheidet,
kann es beim Betrieb an verschiedenen Zugfahrzeugen zu
Problemen kommen, weil von einigen Zugfahrzeugen weitere
Lichtfunktionen detektiert werden.
Dies stellt eine Komfortfunktion des Fahrzeugs dar, die
nicht gesetzlich vorgeschrieben ist und den Fahrer nicht
von seiner Verpflichtung zur visuellen Kontrolle der
Beleuchtungseinrichtung befreit.
Auch kann es hier durch die geringen Leistungen
zu Fehldiagnosen kommen (Instrumententafel im Fahrerhaus
zeigt einen Lampenausfall an, obwohl die Funktion
gegeben ist).
Die Funktionsfähigkeit dieser Lampenausfallkontrollen ist
ausschließlich durch den Fahrzeughersteller feststellbar.
Der Betrieb der LED-Leuchte mit Wechselspannung oder
getakteter Gleichspannung ist nicht zulässig!
Die einzelnen Funktionen einer Leuchte dürfen nur mit einer
fahrzeugseitigen Sicherung von max. 3A betrieben werden.
Im Falle einer fahrzeugseitigen Strombegrenzung in Höhe der
obigen Vorgabe durch das fahrzeugseitige Steuergerät
kann auf eine zusätzliche Sicherung für die Leuchte
verzichtet werden.
ALEXANDER DENNIS: 065410C, 76160905
ASTRA: 500403658
DAF: 087482, 874824, 874825, 907574
FAUN: 9970 7034832
HYMER: 1292397
IVECO: 500403658, 8010002332M0
LAIKA: 41620
LIEBHERR: 1 129 3915
MAN: 36.25260-6022
NEOPLAN: 8803 408 5
PLAXTON: 120728C
ROSENBAUER: 843313
SAME: 2.8059.542.0
SCANIA: 1866834
SCHMITZ CARGOBULL: 1150369
SPIERINGS: 5000300
VDL: 60006209