Technische Information
Für Ein- bzw. Zweifunktionsleuchten in LED-Technik
ohne Blinklichtfunktion
Im Zusammenhang mit der geringen Leistungsaufnahme, die
sich deutlich von einer Glühlampenversion unterscheidet,
kann es beim Betrieb an verschiedenen Zugfahrzeugen zu
Problemen kommen, weil von einigen Zugfahrzeugen weitere
Lichtfunktionen detektiert werden.
Dies stellt eine Komfortfunktion des Fahrzeugs dar, die
nicht gesetzlich vorgeschrieben ist und den Fahrer nicht
von seiner Verpflichtung zur visuellen Kontrolle der
Beleuchtungseinrichtung befreit.
Auch kann es hier durch die geringen Leistungen
zu Fehldiagnosen kommen (Instrumententafel im Fahrerhaus
zeigt einen Lampenausfall an, obwohl die Funktion
gegeben ist).
Die Funktionsfähigkeit dieser Lampenausfallkontrollen ist
ausschließlich durch den Fahrzeughersteller feststellbar.
Der Betrieb der LED-Leuchte mit Wechselspannung oder
getakteter Gleichspannung ist nicht zulässig!
Die einzelnen Funktionen einer Leuchte dürfen nur mit einer
fahrzeugseitigen Sicherung von max. 3A betrieben werden.
Im Falle einer fahrzeugseitigen Strombegrenzung in Höhe der
obigen Vorgabe durch das fahrzeugseitige Steuergerät
kann auf eine zusätzliche Sicherung für die Leuchte
verzichtet werden.
BROSHUIS: 35186266
DAF: 908463
DOLL: 7281808
FELDBINDER: 105986
KRONE: 505821814
KÖGEL: 6605008
PACTON: 184144
PUTZMEISTER: 506438
SCANIA: 2197718, 2773651, SP1050376
SOMMER: 2801309005
SPIERINGS: 1048332-V02
TERBERG-BENSCHOP: 2-EL0003-040
VAN HOOL: 11379336