Technische Information
Für Ein- bzw. Zweifunktionsleuchten in LED-Technik
ohne Blinklichtfunktion
Im Zusammenhang mit der geringen Leistungsaufnahme, die
sich deutlich von einer Glühlampenversion unterscheidet,
kann es beim Betrieb an verschiedenen Zugfahrzeugen zu
Problemen kommen, weil von einigen Zugfahrzeugen weitere
Lichtfunktionen detektiert werden.
Dies stellt eine Komfortfunktion des Fahrzeugs dar, die
nicht gesetzlich vorgeschrieben ist und den Fahrer nicht
von seiner Verpflichtung zur visuellen Kontrolle der
Beleuchtungseinrichtung befreit.
Auch kann es hier durch die geringen Leistungen
zu Fehldiagnosen kommen (Instrumententafel im Fahrerhaus
zeigt einen Lampenausfall an, obwohl die Funktion
gegeben ist).
Die Funktionsfähigkeit dieser Lampenausfallkontrollen ist
ausschließlich durch den Fahrzeughersteller feststellbar.
Der Betrieb der LED-Leuchte mit Wechselspannung oder
getakteter Gleichspannung ist nicht zulässig!
Die einzelnen Funktionen einer Leuchte dürfen nur mit einer
fahrzeugseitigen Sicherung von max. 3A betrieben werden.
Im Falle einer fahrzeugseitigen Strombegrenzung in Höhe der
obigen Vorgabe durch das fahrzeugseitige Steuergerät
kann auf eine zusätzliche Sicherung für die Leuchte
verzichtet werden.
ALEXANDER DENNIS: DP012451, DP075315
BMC: 53RS300943
DAF: 1529490
DEMAG: 50726312
HYMER: 1290247, 8002146-00
IRIZAR: 8100388
IVECO: 71701877MO
KÄSSBOHRER: 7.534.204.000.0
LOTUS (YOUNGMAN): T4117.030.010
NOGE: PG00555011
PLAXTON: 103665C
SANY: 60249736
SCANIA: 1866878, SP1030644
SCHWARZMÜLLER: 78846
SOLARIS: 004-151-006, 2003-021-035
SOR: 99964295051
TEREX: 50726312, 947Q6441716, Q6441716
VDL: 30011760
VISEON: 44.15560-0022
ZIEGLER: 1012207