Technische Information
Für Ein- bzw. Zweifunktionsleuchten in LED-Technik
ohne Blinklichtfunktion
Im Zusammenhang mit der geringen Leistungsaufnahme, die
sich deutlich von einer Glühlampenversion unterscheidet,
kann es beim Betrieb an verschiedenen Zugfahrzeugen zu
Problemen kommen, weil von einigen Zugfahrzeugen weitere
Lichtfunktionen detektiert werden.
Dies stellt eine Komfortfunktion des Fahrzeugs dar, die
nicht gesetzlich vorgeschrieben ist und den Fahrer nicht
von seiner Verpflichtung zur visuellen Kontrolle der
Beleuchtungseinrichtung befreit.
Auch kann es hier durch die geringen Leistungen
zu Fehldiagnosen kommen (Instrumententafel im Fahrerhaus
zeigt einen Lampenausfall an, obwohl die Funktion
gegeben ist).
Die Funktionsfähigkeit dieser Lampenausfallkontrollen ist
ausschließlich durch den Fahrzeughersteller feststellbar.
Der Betrieb der LED-Leuchte mit Wechselspannung oder
getakteter Gleichspannung ist nicht zulässig!
Die einzelnen Funktionen einer Leuchte dürfen nur mit einer
fahrzeugseitigen Sicherung von max. 3A betrieben werden.
Im Falle einer fahrzeugseitigen Strombegrenzung in Höhe der
obigen Vorgabe durch das fahrzeugseitige Steuergerät
kann auf eine zusätzliche Sicherung für die Leuchte
verzichtet werden.
ALEXANDER DENNIS: 76102160
BLUECAR: T0921-01555
BYD: 13535580-00
EVOBUS: A0038205956
HAKO: 05104150001
HYMER: 1640521
MERCEDES-BENZ: 000 543 12 42, 003 820 59 56, A 000 543 12 42, A 003 820 59 56, A HRK 405 00 1X 068, HRK405001X068
SCANIA: 20223131, 2300515, N007308
SOLARIS: 172689
VAN HOOL: 11358902
VDL: 11358902, 30046074.
VOLVO: 21434146
YUTONG: 4102-00038, 4102-00054