Allgemeine Information
Grundsätzlich unterscheiden wir in der Gewährleistung
zwischen Verschleißteil und Fahrzeugteil. Alle
Verschleißteile unterliegen einem geminderten
Gewährleistungszeitraum, sowie einer begrenzten
Kilometerzahl.
Bremsenkomponenten wie Bremsscheiben, Bremsbeläge etc.
maximal 1000 km (Ein-Bremsphase). Gewährleistungsansprüche
bei Bremsenteilen werden daher nur mit Einbaurechnung und
Protokoll einer Seitenschlagmessung der Radnabe inklusive
Fotos geprüft.
Bei Bremsscheiben und Bremsbelägen ist die
Ein-Bremsvorschrift gemäß Fahrzeugherstellerangabe zu
beachten.
Beim Bremsentausch sind in jedem Falle die
Fahrwerkskomponenten auf Spielfreiheit und die Radnabe auf
Schlag zu prüfen und die entsprechende Dokumentation zu
erbringen.
Sollte sich das Fahrzeug durch Tuningmaßnahmen wie
Zubehörräder oder Spurplatten nicht im Serienzustand
befinden erlöschen Gewährleistungsansprüche auf Grund von
Fremdmanipulationen. Selbige Gewährleistungsansprüche
erlöschen bei Einsatz des Fahrzeugs im Motorsport oder
motorsportähnlichen Veranstaltungen.
Passend für folgende Fahrzeuge:
| Modell | Hubraum | Leistung | Baujahr | Motorcode |
|---|
| MERCEDES-BENZ S-KLASSE 260 SE | 2.599 ccm | 160 PS / 118 kW | 09/1985 bis 06/1991 | M103.941 |
| MERCEDES-BENZ S-KLASSE 260 SE | 2.599 ccm | 166 PS / 122 kW | 09/1985 bis 06/1991 | M103.941 |
| MERCEDES-BENZ S-KLASSE 300 SE, SEL | 2.960 ccm | 180 PS / 132 kW | 01/1986 bis 06/1991 | M103.981 |
| MERCEDES-BENZ S-KLASSE 300 SE, SEL | 2.960 ccm | 188 PS / 138 kW | 09/1985 bis 12/1989 | M103.981 |
MERCEDES-BENZ: 126 501 44 82, A 126 501 44 82