Allgemeine Information
Grundsätzlich unterscheiden wir in der Gewährleistung
zwischen Verschleißteil und Fahrzeugteil. Alle
Verschleißteile unterliegen einem geminderten
Gewährleistungszeitraum, sowie einer begrenzten
Kilometerzahl.
Bremsenkomponenten wie Bremsscheiben, Bremsbeläge etc.
maximal 1000 km (Ein-Bremsphase). Gewährleistungsansprüche
bei Bremsenteilen werden daher nur mit Einbaurechnung und
Protokoll einer Seitenschlagmessung der Radnabe inklusive
Fotos geprüft.
Bei Bremsscheiben und Bremsbelägen ist die
Ein-Bremsvorschrift gemäß Fahrzeugherstellerangabe zu
beachten.
Beim Bremsentausch sind in jedem Falle die
Fahrwerkskomponenten auf Spielfreiheit und die Radnabe auf
Schlag zu prüfen und die entsprechende Dokumentation zu
erbringen.
Sollte sich das Fahrzeug durch Tuningmaßnahmen wie
Zubehörräder oder Spurplatten nicht im Serienzustand
befinden erlöschen Gewährleistungsansprüche auf Grund von
Fremdmanipulationen. Selbige Gewährleistungsansprüche
erlöschen bei Einsatz des Fahrzeugs im Motorsport oder
motorsportähnlichen Veranstaltungen.
Passend für folgende Fahrzeuge:
| Modell | Hubraum | Leistung | Baujahr | Motorcode |
|---|
| MERCEDES-BENZ S-KLASSE 600 SE, SEL | 5.987 ccm | 408 PS / 300 kW | 04/1991 bis 12/1992 | M120.980 |
| MERCEDES-BENZ S-KLASSE Coupe SEC/CL 600 | 5.987 ccm | 394 PS / 290 kW | 09/1992 bis 02/1999 | M120.980, M120.982 |
| MERCEDES-BENZ S-KLASSE S 600 | 5.987 ccm | 394 PS / 290 kW | 01/1993 bis 10/1998 | M120.982, M120.980 |
| MERCEDES-BENZ SL 60 AMG | 5.956 ccm | 381 PS / 280 kW | 05/1997 bis 10/2001 | M119.972(AMG6.0), M119.982(AMG6.0) |
| MERCEDES-BENZ SL 600 | 5.987 ccm | 394 PS / 290 kW | 07/1992 bis 10/2001 | M120.981, M120.983 |
MERCEDES-BENZ: 120 141 04 83, A 120 141 04 83