Allgemeine Information
Grundsätzlich unterscheiden wir in der Gewährleistung
zwischen Verschleißteil und Fahrzeugteil. Alle
Verschleißteile unterliegen einem geminderten
Gewährleistungszeitraum, sowie einer begrenzten
Kilometerzahl.
Bremsenkomponenten wie Bremsscheiben, Bremsbeläge etc.
maximal 1000 km (Ein-Bremsphase). Gewährleistungsansprüche
bei Bremsenteilen werden daher nur mit Einbaurechnung und
Protokoll einer Seitenschlagmessung der Radnabe inklusive
Fotos geprüft.
Bei Bremsscheiben und Bremsbelägen ist die
Ein-Bremsvorschrift gemäß Fahrzeugherstellerangabe zu
beachten.
Beim Bremsentausch sind in jedem Falle die
Fahrwerkskomponenten auf Spielfreiheit und die Radnabe auf
Schlag zu prüfen und die entsprechende Dokumentation zu
erbringen.
Sollte sich das Fahrzeug durch Tuningmaßnahmen wie
Zubehörräder oder Spurplatten nicht im Serienzustand
befinden erlöschen Gewährleistungsansprüche auf Grund von
Fremdmanipulationen. Selbige Gewährleistungsansprüche
erlöschen bei Einsatz des Fahrzeugs im Motorsport oder
motorsportähnlichen Veranstaltungen.
Passend für folgende Fahrzeuge:
| Modell | Hubraum | Leistung | Baujahr | Motorcode |
|---|
| BMW 7 730 i, iL | 2.986 ccm | 188 PS / 138 kW | 03/1987 bis 03/1994 | M30B30(306KA) |
| BMW 7 730 i, iL | 2.986 ccm | 197 PS / 145 kW | 03/1985 bis 01/1989 | M30B30(306EA) |
| BMW 7 735 i, iL | 3.430 ccm | 211 PS / 155 kW | 06/1986 bis 07/1992 | M30B34(346KB) |
| BMW 7 735 i, iL | 3.430 ccm | 220 PS / 162 kW | 07/1986 bis 01/1989 | M30B34(346EC) |
BMW: 34 21 1 165 257, 34 21 1 157 361, 1 165 257, 1 157 360, 34 21 1 155 499, 1 157 361, 34 21 1 157 360, 1 155 499