Allgemeine Information
Grundsätzlich unterscheiden wir in der Gewährleistung
zwischen Verschleißteil und Fahrzeugteil. Alle
Verschleißteile unterliegen einem geminderten
Gewährleistungszeitraum, sowie einer begrenzten
Kilometerzahl.
Bremsenkomponenten wie Bremsscheiben, Bremsbeläge etc.
maximal 1000 km (Ein-Bremsphase). Gewährleistungsansprüche
bei Bremsenteilen werden daher nur mit Einbaurechnung und
Protokoll einer Seitenschlagmessung der Radnabe inklusive
Fotos geprüft.
Bei Bremsscheiben und Bremsbelägen ist die
Ein-Bremsvorschrift gemäß Fahrzeugherstellerangabe zu
beachten.
Beim Bremsentausch sind in jedem Falle die
Fahrwerkskomponenten auf Spielfreiheit und die Radnabe auf
Schlag zu prüfen und die entsprechende Dokumentation zu
erbringen.
Sollte sich das Fahrzeug durch Tuningmaßnahmen wie
Zubehörräder oder Spurplatten nicht im Serienzustand
befinden erlöschen Gewährleistungsansprüche auf Grund von
Fremdmanipulationen. Selbige Gewährleistungsansprüche
erlöschen bei Einsatz des Fahrzeugs im Motorsport oder
motorsportähnlichen Veranstaltungen.
Passend für folgende Fahrzeuge:
| Modell | Hubraum | Leistung | Baujahr | Motorcode |
|---|
| TOYOTA 4 RUNNER III 2.7 EFI 4WD | 2.694 ccm | 152 PS / 112 kW | 11/1995 bis 08/2002 | 3RZ-FE |
| TOYOTA 4 RUNNER III 2.7 | 2.694 ccm | 152 PS / 112 kW | 11/1995 bis 07/2002 | 3RZ-FE |
| TOYOTA LAND CRUISER 90 3.0 D-4D 4WD | 2.982 ccm | 163 PS / 120 kW | 08/2000 bis 08/2002 | 1KD-FTV |
| TOYOTA LAND CRUISER 90 3.0 TD | 2.982 ccm | 125 PS / 92 kW | 04/1996 bis 12/2002 | 1KZ-TE |
| TOYOTA LAND CRUISER 90 3.4 i 24V | 3.378 ccm | 178 PS / 131 kW | 03/1996 bis 08/2002 | 5VZ-FE |