Allgemeine Information
Grundsätzlich unterscheiden wir in der Gewährleistung
zwischen Verschleißteil und Fahrzeugteil. Alle
Verschleißteile unterliegen einem geminderten
Gewährleistungszeitraum, sowie einer begrenzten
Kilometerzahl.
Bremsenkomponenten wie Bremsscheiben, Bremsbeläge etc.
maximal 1000 km (Ein-Bremsphase). Gewährleistungsansprüche
bei Bremsenteilen werden daher nur mit Einbaurechnung und
Protokoll einer Seitenschlagmessung der Radnabe inklusive
Fotos geprüft.
Bei Bremsscheiben und Bremsbelägen ist die
Ein-Bremsvorschrift gemäß Fahrzeugherstellerangabe zu
beachten.
Beim Bremsentausch sind in jedem Falle die
Fahrwerkskomponenten auf Spielfreiheit und die Radnabe auf
Schlag zu prüfen und die entsprechende Dokumentation zu
erbringen.
Sollte sich das Fahrzeug durch Tuningmaßnahmen wie
Zubehörräder oder Spurplatten nicht im Serienzustand
befinden erlöschen Gewährleistungsansprüche auf Grund von
Fremdmanipulationen. Selbige Gewährleistungsansprüche
erlöschen bei Einsatz des Fahrzeugs im Motorsport oder
motorsportähnlichen Veranstaltungen.
Passend für folgende Fahrzeuge:
| Modell | Hubraum | Leistung | Baujahr | Motorcode |
|---|
| LEXUS LS 460 AWD | 4.608 ccm | 367 PS / 270 kW | seit 10/2008 | 1UR-FSE |
| LEXUS LS 460 AWD | 4.608 ccm | 370 PS / 272 kW | seit 09/2012 | 1UR-FSE |
| LEXUS LS 460 | 4.608 ccm | 347 PS / 255 kW | seit 08/2006 | 1UR-FE |
| LEXUS LS 460 | 4.608 ccm | 381 PS / 280 kW | seit 04/2006 | 1UR-FSE |
| LEXUS LS 460 | 4.608 ccm | 388 PS / 285 kW | seit 09/2012 | 1UR-FSE |
LEXUS: 47770-50110
TOYOTA: 47770-50110