Allgemeine Information
Grundsätzlich unterscheiden wir in der Gewährleistung
zwischen Verschleißteil und Fahrzeugteil. Alle
Verschleißteile unterliegen einem geminderten
Gewährleistungszeitraum, sowie einer begrenzten
Kilometerzahl.
Bremsenkomponenten wie Bremsscheiben, Bremsbeläge etc.
maximal 1000 km (Ein-Bremsphase). Gewährleistungsansprüche
bei Bremsenteilen werden daher nur mit Einbaurechnung und
Protokoll einer Seitenschlagmessung der Radnabe inklusive
Fotos geprüft.
Bei Bremsscheiben und Bremsbelägen ist die
Ein-Bremsvorschrift gemäß Fahrzeugherstellerangabe zu
beachten.
Beim Bremsentausch sind in jedem Falle die
Fahrwerkskomponenten auf Spielfreiheit und die Radnabe auf
Schlag zu prüfen und die entsprechende Dokumentation zu
erbringen.
Sollte sich das Fahrzeug durch Tuningmaßnahmen wie
Zubehörräder oder Spurplatten nicht im Serienzustand
befinden erlöschen Gewährleistungsansprüche auf Grund von
Fremdmanipulationen. Selbige Gewährleistungsansprüche
erlöschen bei Einsatz des Fahrzeugs im Motorsport oder
motorsportähnlichen Veranstaltungen.
Passend für folgende Fahrzeuge:
| Modell | Hubraum | Leistung | Baujahr | Motorcode |
|---|
| AUDI TT 1.8 T quattro | 1.781 ccm | 224 PS / 165 kW | 10/1998 bis 06/2006 | APX, BEA, BAM |
| AUDI TT Roadster 1.8 T quattro | 1.781 ccm | 224 PS / 165 kW | 10/1999 bis 06/2006 | APX, BEA, BAM |
AUDI: 037 906 283 B, 37 906 283 B, 897 288 249 0
ISUZU: 8972882491, 8972882490
OPEL: 097 288 249, 08 60 489, 8 60 489, 97 288 249
SEAT: 897 288 2490, 37 906 283 B, 037 906 283 B
SKODA: 897 288 2490, 37 906 283 B, 037 906 283 B
VAG: 037 906 283 B, 37 906 283 B, 897 288 2490
VW: 897 288 249 0, 37 906 283 B, 037 906 283 B