Allgemeine Information
Grundsätzlich unterscheiden wir in der Gewährleistung
zwischen Verschleißteil und Fahrzeugteil. Alle
Verschleißteile unterliegen einem geminderten
Gewährleistungszeitraum, sowie einer begrenzten
Kilometerzahl.
Bremsenkomponenten wie Bremsscheiben, Bremsbeläge etc.
maximal 1000 km (Ein-Bremsphase). Gewährleistungsansprüche
bei Bremsenteilen werden daher nur mit Einbaurechnung und
Protokoll einer Seitenschlagmessung der Radnabe inklusive
Fotos geprüft.
Bei Bremsscheiben und Bremsbelägen ist die
Ein-Bremsvorschrift gemäß Fahrzeugherstellerangabe zu
beachten.
Beim Bremsentausch sind in jedem Falle die
Fahrwerkskomponenten auf Spielfreiheit und die Radnabe auf
Schlag zu prüfen und die entsprechende Dokumentation zu
erbringen.
Sollte sich das Fahrzeug durch Tuningmaßnahmen wie
Zubehörräder oder Spurplatten nicht im Serienzustand
befinden erlöschen Gewährleistungsansprüche auf Grund von
Fremdmanipulationen. Selbige Gewährleistungsansprüche
erlöschen bei Einsatz des Fahrzeugs im Motorsport oder
motorsportähnlichen Veranstaltungen.
Passend für folgende Fahrzeuge:
| Modell | Hubraum | Leistung | Baujahr | Motorcode |
|---|
| HONDA CITY V Stufenheck 1.5 i-VTEC | 1.497 ccm | 120 PS / 88 kW | 02/2009 bis 08/2014 | L15-A7 |
| HONDA CIVIC IX 1.4 i-VTEC | 1.339 ccm | 99 PS / 73 kW | 02/2012 bis 12/2016 | L13Z4 |
| HONDA CR-Z 1.5 IMA | 1.497 ccm | 124 PS / 91 kW | 09/2010 bis 12/2013 | LEA3, LEA1 |
| HONDA HR-V 1.5 | 1.498 ccm | 130 PS / 96 kW | seit 08/2015 | L15B4 |
| HONDA JAZZ III 1.3 HYBRID | 1.339 ccm | 102 PS / 75 kW | 04/2011 bis 12/2015 | LDA3 |
| HONDA JAZZ IV 1.3 | 1.318 ccm | 102 PS / 75 kW | seit 09/2015 | L13B2, L13B |