Allgemeine Information
Grundsätzlich unterscheiden wir in der Gewährleistung
zwischen Verschleißteil und Fahrzeugteil. Alle
Verschleißteile unterliegen einem geminderten
Gewährleistungszeitraum, sowie einer begrenzten
Kilometerzahl.
Bremsenkomponenten wie Bremsscheiben, Bremsbeläge etc.
maximal 1000 km (Ein-Bremsphase). Gewährleistungsansprüche
bei Bremsenteilen werden daher nur mit Einbaurechnung und
Protokoll einer Seitenschlagmessung der Radnabe inklusive
Fotos geprüft.
Bei Bremsscheiben und Bremsbelägen ist die
Ein-Bremsvorschrift gemäß Fahrzeugherstellerangabe zu
beachten.
Beim Bremsentausch sind in jedem Falle die
Fahrwerkskomponenten auf Spielfreiheit und die Radnabe auf
Schlag zu prüfen und die entsprechende Dokumentation zu
erbringen.
Sollte sich das Fahrzeug durch Tuningmaßnahmen wie
Zubehörräder oder Spurplatten nicht im Serienzustand
befinden erlöschen Gewährleistungsansprüche auf Grund von
Fremdmanipulationen. Selbige Gewährleistungsansprüche
erlöschen bei Einsatz des Fahrzeugs im Motorsport oder
motorsportähnlichen Veranstaltungen.
Passend für folgende Fahrzeuge:
| Modell | Hubraum | Leistung | Baujahr | Motorcode |
|---|
| BMW 7 760 i, Li | 5.972 ccm | 445 PS / 327 kW | 01/2003 bis 08/2008 | N73B60A, N73B60B |
| ROLLS-ROYCE PHANTOM VII Coupe 6.75 V12 | 6.749 ccm | 460 PS / 338 kW | 06/2008 bis 07/2017 | N73B68A |
| ROLLS-ROYCE PHANTOM VII Drophead Coupe 6.75 V12 | 6.749 ccm | 460 PS / 338 kW | 06/2007 bis 07/2017 | N73B68A |
| ROLLS-ROYCE PHANTOM VII V12 | 6.749 ccm | 460 PS / 338 kW | 01/2003 bis 07/2017 | N73B68A |
BMW: 11 37 7 548 390, 0 415 362, 11 37 0 415 362, 11 37 7 506 857, 7 506 857, 11 37 0 150 640, 0 150 640, 7 548 390